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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Kubaner.com Barbara Kuba, Hundebetreuung Stand 01.01.2003

1.Mit Übernahme der ersten Betreuungsbons sind diese AGBs verbindlich
2.Die Firma Kubaner.com ( Auftragnehmer ) haftet nicht für Beschädigungen, die das Tier an Einrichtung anrichtet, insbesondere auch nicht für Verschmutzungen.
Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für Folgen und Kosten, die etwa im Zuge der Verletzung eines anderen Menschen, Tieres oder anderer Sachgegenstände durch den betreuten Hund entstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten, die in Folge jeglicher, vom betreuten Hund verursachten, Schäden (z.B in der Wohnung des Betreuers und am Gelände während der vereinbarten Betreuungszeit) entstehen.
3. Soweit es der Auftragnehmer für erforderlich erachtet (wie Unfall oder Erkrankung des Hundes), ist er berechtigt einen Tierarzt zuzuziehen und im Vollmachtsnamen des Auftraggebers zu
beauftragen. Sollte es dennoch zu einer Erkrankung oder Tod des Tieres kommen, trifft den Auftragnehmer diesbezüglich keinerlei Haftung.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet eine etwaige Erkrankung des Hundes sofort nach bekannt werden bekannt zu geben.Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber die jährliche Schutzimpfung des
betreuten Hundes (insbesondere gegen Tollwut) durchführen zu lassen.
5. Der Auftraggeber hat unaufgefordert entsprechende Ausführmittel wie Beißkorb, reißfeste Leine, allfälliger Regenschutz und sonstige für den Hund vorgesehene Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.
6. Soweit ein Auslauf frei von Beißkorb/Halteleine gewünscht wird, erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Eigentümers, es besteht keine Haftung für Verletzungen des Hundes,
Verletzungen aus Anlass von Raufereien mit anderen Tieren und ähnlichem.
7. Soweit nicht vorhergesehene zusätzliche Aufwendungen des Auftragnehmers erforderlich sind (zum Tierarzt fahren, etc.) sind diese zusätzlich zu bezahlen.
8. Die Betreuungsvereinbarung wird für den festgelegten Zeitraum abgeschlossen. Eine vorzeitige Lösung der Vereinbarung ist sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer mit einer 14
tägigen Kündigungsfrist jeweils zum letzten eines jeden Monats möglich.
9. Rechnungslegung: Grundsätzlich sind alle Leistungen im VORAUS zu bezahlen. Bei längerfristigen Vereinbarungen wird zu Beginn eine Anzahlung von 75% des zu erwartenden Auftragsvolumen in
Rechnung gestellt. Am Letzen Tag der Betreuung erfolgt die Schlussrechnung aufgrund der tatsächlich erbrachten Leistung. Der Rechnungsbetrag ist bei Erhalt der Rechnung jeweils sofort fällig.
Bei Übernahme eines Tieres in Dauerbetreuung (Urlaubsbetreuung) ist das Honorar (+ ev. vereinbartes Futtergeld) zu Beginn der Betreuung bei Übergabe des Tieres fällig. Anderslautende Absprachen müssen gesondert vereinbart werden.
10. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet mit eventuellen Subauftragnehmern (Betreuer) Absprachen (insbesondere über das vereinbarte Honorar) außerhalb der Betreuungsvereinbarung zu treffen. Dies gilt bereits ab Kennenlernen des (Sub-)Auftragnehmers, auch vor Beginn der Betreuung. Bei Zuwiderhandeln kann ein Schadenersatz von € 5.000,- vom Auftraggeber eingefordert werden.
11.Der/die AuftraggeberIn hat den Auftragsnehmer wahrheitsgemäße Angaben im Beschreibungsbogen über die Eigenheiten, insbesondere Verhaltensauffälligkeiten des Tieres (eventuelle Fluchtgefahr, Aggressionsverhalten, Fress-Gewohnheiten etc.) zu geben.Der/die AuftraggeberIn haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die durch unrichtige oder verschwiegenen Angaben entstehen.
12.Die Betreuung/das Training kann ohne Angabe von Gründen vom Auftragsnehmer abgelehnt werden
13.Eine läufige Hündin kann ohne weiteres betreut werden, jedoch ist der/die AuftraggeberIn verpflichtet, den Auftragsnehmer davon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen.
14.Der/die AuftraggeberIn erklärt außerdem, dass das Tier gesund ist, und er im Krankheitsfalle oder auch bei einem Krankheitsverdacht den Auftragsnehmer sofort verständigt. Das zu betreuende Tier wird ausschließlich in gesundem Zustand übernommen. Da wir keine ausgebildeten Tierkrankenpfleger sind können Kranke Tiere leider nicht betreut werden. Davon ausgenommen ist nur die (aufgrund Veterinär ärztlicher Verschreibungen) Verabreichung von Tabletten und Tropfen etc.
15.Der/die AuftraggeberIn erklärt des weiteren das der zu betreuende Hund durch eine bestehende Hundehaftpflichtversicherung abgesichert ist. (Kopie der Versicherungspolizze )
16.Hat der/die AuftraggeberIn aus besonders wichtigen Gründen, nicht die Möglichkeit, nach der vereinbarten Betreuungszeit das Tier wieder zu übernehmen, so ist der Auftragsnehmer unverzüglich zu verständigen und eine Sonderregelung zu vereinbaren. Etwaige zusätzlichen Kosten trägt der/die AuftraggeberIn.
17. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen in der Höhe von € 15,- berechnet. Nach 2 Mahnungen wird zu Lasten des Auftraggebers ein Inkassounternehmen mit der Angelegenheit beauftragt.
Der Gerichtsstand ist Wien –

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